offermann | rechtsanwälte – Die Kanzlei für Immobilienrecht aus Berlin
Die Kanzlei Offermann Rechtsanwälte ist eine konsequent auf das Immobilienrecht ausgerichtete Fachanwaltskanzlei. Wir sind Immobilienanwälte in und für Berlin und das übrige Bundesgebiet. Dabei beraten und vertreten wir Sie in nahezu allen relevanten immobilienrechtlichen Fragen und Fällen. Sie sind Vermieter, Mieter oder Eigentümer? Bei Fragen zum Mietvertrag oder bei Komplikationen aufgrund von Kündigung oder Räumung tritt unsere Kanzlei entschlossen für Ihre Rechte ein. Jeder von uns ist ein erfahrener, hochqualifizierter Anwalt und Fachanwalt für Mietrecht. Unsere Kompetenz stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung unserer Rechtsgebiete, in denen wir Sie umfassend beraten. Treten Sie mit uns in Kontakt. Gemeinsam erarbeiten wir eine effektive Strategie für Ihr Anliegen.
Wir wissen, was wir können.
Wir wissen, mit wem wir können
Mittelständische Projektentwickler im Immobiliensektor. Diese unterstützen wir mit unserer juristischen Fachkompetenz von der Planung bis zur Realisierung ihres Immobilienprojekts und oft noch darüber hinaus von A-Z. Eigentümer und Verwaltungsgesellschaften für Immobilien mit einem Immobilienportfolio mittlerer Größe, z.B. von berufsständischen Versorgungswerken dienen wir als ausgelagerte Rechtsabteilung und beraten dauerhaft in laufenden, überwiegend mietrechtlichen Angelegenheiten. Klassische Haus-, WEG- und Immobilienverwalter suchen unsere Expertise bei der Lösung schwieriger Einzelfälle oder greifen auf unsere vielfältigen Beratungsangebote im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht zurück. Private Immobilieneigentümer suchen im Vorfeld von Entscheidungen gerne unseren Rat, lassen Kündigungen vorbereiten und aussprechen, Kaufverträge über Immobilien prüfen oder benötigen uns bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Private Vermieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien suchen unsere Hilfe bei der Prüfung und Fertigung von Mietverträgen, Eigenbearfskündigungen und den vielen alltäglichen mietrechtlichen Problemen in der Vermietungspraxis sowie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Mietern. Gewerbemieter und Wohnungsmieter brauchen ebenfalls ganz individuelle Lösungen auf und für ihre vielfältigen Fragen und Schwierigkeiten in der außergerichtlichen und gerichtlichen mietrechtlichen Praxis, von Mietmängeln und Mietminderung bis zur Hilfe bei Kündigungen. Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer fragen unsere gutacherliche Fachexpertise beim Kauf und Verkauf von Grundstücken, Wohnungen und sonstigen Immobilien nach und beauftragen die Prüfung von notariellen Kaufverträgen oder lassen Kündigunsmöglichkeiten prüfen. Immobilienmakler beauftragen uns für die erfolgreiche Durchsetzung ihrer Provisonsansprüche oder holen für Ihre Kunden unseren Rechtsrat bei der Begutachtung der Entwicklungsmöglichkeiten von Immobilien ein.
Wir wissen, was wir wollen
Und nur damit sind wir zufrieden. Wir wollen unsere langjährigen Erfahrungen und unser geprüftes Fachwissen in einer auf Offenheit, Geradlinigkeit und Vertrauen beruhenden Zusammenarbeit mit unseren Mandanten für den gemeinsamen Erfolg nutzen. Die Komplexität des Immobilienrechts erfordert eine konsequente Spezialisierung. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten je nach Bedarf kurzfristig und einmalig oder begleiten Sie und Ihre Projekte über viele Jahre. In unseren Kernkompetenzen vertreten wir unsere Mandanten nachweislich vor Gericht mit großem Erfolg. Ein Notariat steht uns und Ihnen, falls erforderlich, zur Seite.
Z.B.: Bei einem Kaufpreis von 200.000 EUR und 5,5 Gebührensätzen betrügen die Notar- und Grundbuchkosten 2.847,08 EUR (ca. 1,4% des Kaufpreises). Hinzu kommen oft Maklerkosten (Maklerprovision) in Höhe von ca. 7,14 % und Kosten für die Prüfung des notariellen Kaufvertrages durch einen Anwalt.
Die fristlose Kündigung der Wohnung ist auch für den Mieter möglich und manchmal sehr wichtig, z.B. wenn er aus einem befristeten, also nicht fristgemäß kündbaren Mietvertrag raus möchte, wenn er den Mietvertrag schnell beenden will oder wenn er ein langjähriges Gewerbemietverhältnis beenden möchte. Bedingung für die fristlose Kündigung des Mieters sind meist (nicht immer!) eine erhebliche Vertragsverletzung des Vermieters (z.B. nicht beseitigte Mängel) und eine qualifizierte Abmahnung. Aber auch Mängel für die der Vermieter nicht verantwortlich ist (z.B. Lärm von einer Baustelle gegenüber oder eine behördliche Schließung des Gewerbes des Mieters ohne sein Verschulden, z.B. bei Corona) können den Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigten.