Prüfung Immobilienkaufvertrag
- Sie planen den Erwerb einer Immobilie, z.B. einer Eigentumswohnung (Wohnungseigentum, Sondereigentum) in einem Mehrfamilienhaus, ggf. verbunden mit Sondernutzungsrechten, einer Gewerbeeinheit (Teileigentum) in einem Wohn- oder Gewerbegebäude, den Kauf eines Mehrparteienhaus oder Bürogebäudes als Renditeobjekt oder eines Einfamilienhauses zur Eigennutzung?
- Sie wollen eine Bestandsimmobilie kaufen oder planen den Kauf einer noch zu errichtende Immobilie vom Bauträger (Bauträgerkaufvertrag)?
- Sie haben eine interessante Immobilie gefunden und der notarielle Kaufvertragsentwurf liegt Ihnen vor, ist Ihnen aber nicht in allen Punkten verständlich?
- Sie haben rechtliche oder praktische Fragen oder Bedenken zu einzelnen Klauseln des Kaufvertrags?
- Sie möchten Ihre Rechte und Pflichten aus dem geplanten Immobilienkauf kennen und benötigen Beratung hinsichtlich des Zusammenspiels von Immobilienkaufvertrag, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan, Sondernutzungsrechten usw.?
- Sie wollen Risiken aus dem Kaufvertrag erkennen und ausschließen?
- Sie möchten die Sicherheit, dass der Immobilienkauf für Sie keine rechtlichen Nachteile hat?
- Sie wollen den Kaufvertragsentwurf in Ihrem Sinne optimieren lassen?
- Sie kaufen eine vermietete Immobilie, der Mietvertrag liegt Ihnen vor und Sie benötigen Beratung und Hilfe was Ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten als künftiger Vermieter angeht, Sie möchten dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen?
Dann setzen Sie auf professionelle Hilfe und lassen den Kaufvertragsentwurf vorab von uns, offermann | rechtsanwälte, der Kanzlei für Immobilienrecht in Berlin umfassend prüfen und sich zu allen Risiken beraten. Vermeiden Sie erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken und schaffen Rechtssicherheit für Ihren Immobilienkauf.
Zunächst einmal muss man unterscheiden zwischen dem gesetzlichen und dem vertraglichen Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag für die Immobilie. Wenn im Kaufvertrag kein Rücktrittsrecht geregelt ist, worauf Käufer achten sollten, erfolgt der Rücktritt über die gesetzlichen Vorschriften. Nach diesen darf der Rücktritt vom notariellen Kaufvertrag für eine Immobilie nur erfolgen, wenn erhebliche Mängel vorliegen und die Sachmängelhaftung des Verkäufers im Kaufvertrag nicht wirksam ausgeschlossen wurde (prüfen!) oder die Mängel vom Verkäufer wissentlich (arglistig) verschwiegen wurden. Der Rücktritt erfolgt nach erfolgloser Fristsetzung durch den Käufer. Er ist möglich bis zur Verjährung der Ansprüche, d.h. innerhalb von zwei bis fünf Jahren.
Wann kann ein Kaufvertrag über Immobilien widerrufen werden? Immobilien-Kaufverträge sind wie alle Verträge grundsätzlich einzuhalten. Damit der Käufer sich den Kauf gut überlegt und den Kaufvertrag von einem Anwalt prüfen lassen kann, muss der Notar ihm den Kaufvertrag mindestens 14 Tage vor dem Beurkundungstermin zukommen lassen. Bis zur Unterschrift beim Notar ist der Käufer nicht gebunden. Hat er den notariellen Kaufvertrag unterschrieben, gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht, es sei denn, dieses hätten die Parteien (Käufer und Verkäufer) im Kaufvertrag vereinbart. Es kann aber bei Leistungsstörungen ein gesetzliches Rücktrittsrecht geben. Das Widerrufsrecht kann im notariellen Kaufvertrag vereinbart werden und besteht dann meist für 14 Tage. Das Widerrufsrecht ist freiwillig und in der Praxis findet es selten Anwendung.
Ein notarieller Kaufvertragsentwurf ist der Entwurf des Notars für einen Immobilien-Kaufvertrag (z.B. Kaufvertrag über eine bestehende Eigentumswohnung, Bauträgervertrag). Den Kaufvertragsentwurf gibt meistens der Verkäufer der Immobilie beim Notar in Auftrag, was ihm einen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt des Vertrages sichert. Der Notar muss den Entwurf dem Käufer mindestens 14 Tage vor der geplanten Beurkundung des Kaufvertrages zur übersenden, damit der Käufer den Vertragsentwurf z.B. von einem spezialisierten Anwalt auf rechtliche Fehler und Nachteile prüfen lassen kann, bevor er ihn unterschreibt und sich damit vertraglich bindet.
Eine Teilungserklärung teilt ein Gebäude (nebst Grundstück) formell rechtlich in Sondereigentum, Teileigentum, Sondernutzungsrechte und Gemeinschaftseigentum auf, so dass diese Rechte, also z.B. eine Eigentumswohnung überhaupt erst entstehen und verkauft werden können. Außerdem regelt sie in der Gemeinschaftsordnung die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander. Bestandteile der Teilungserklärung sind: ein Aufteilungsplan, aus dem die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der Gebäudeteile ersichtlich werden, die Teilungserklärung im engeren Sinne und die Gemeinschaftsordnung.