LG Osnabrück: Zulässigkeit einer Verwertungskündigung bei Sanierungsstau

BGB § 242, 535, 546, 573, 985, 986

Wird für eine vermietete Immobilie eine Verwertungskündigung gem. § 573 II Nr. 3 BGB ausgesprochen, kann im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung zu berücksichtigen sein, ob ein erheblicher Sanierungsstau besteht. Hat der Vermieter gegen die ihm obliegenden Instandhaltungspflichten verstoßen und die Immobilie dem sichtbaren Verfall preisgegeben, kann er sich nicht darauf berufen, dass das Unterbleiben von Renovierungsarbeiten nicht mit dem Ziel erfolgt sei, später eine Verwertungskündigung auszusprechen. (Orientierungssatz des Gerichts)

LG Osnabrück, Urteil vom 29.01.2020 – 1 S 117/19, BeckRS 2020, 1105