Mietminderung wegen Gaststättenlärm

Wohnungsmietrecht – Landesgericht Berlin

BGB § 536

Die Miete für eine Wohnung kann um 10 % gemindert werden, wenn im Sommer von Freischankflächen ein den Schlaf erheblich beeinflussender Lärm ausgeht, auch wenn sich die Gaststätte im selben Objekt befidet und der Mieter davon bei Vertragsabschluss wusste. (Leitsatz der Redaktion)

 

LG Berlin, Urteil vom 18.12.2015 – 65 S 238/15, BeckRS 2016, 11662