Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Berlin künftig deutlich erschwert
Was bisher in Berlin nur in Milieuschutzgebieten der Fall war, gilt nun für das gesamte Stadtgebiet:
Künftig muss die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch den zuständigen Bezirk genehmigt werden. Voraussetzung für eine solche Genehmigung kann dann unter anderem sein, dass mindestens zwei Drittel der Wohnungen an Mieter des betreffenden Hauses veräußert werden. Auch z.B. bei Aufteilung eines zu einem Nachlass gehörenden Grundstücks und Aufteilung zugunsten von Miterben oder Vermächtnisnehmern oder aber bei der beabsichtigten Veräußerung zur eigenen Nutzung an Familienangehörige des Eigentümers kann eine entsprechende Genehmigung zu erteilen sein.
Durch die Verordnung, die Anfang August 2021 beschlossen wurde und die vorerst bis Ende 2025 gelten wird, soll der „Verlust von bedarfsgerechten Mietwohnungen in der gesamten Stadt“ verhindert werden. Möglich wurde dies durch eine Mitte Juni 2021 vom Bundestag beschlossene Änderung des Baugesetzbuches durch das Baulandmobilisierungsgesetz, durch die den Kommunen mehr Spielraum bei der Handhabe gegen Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen zugesprochen wurde. Berlin hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und – unter Hinweis darauf, dass der Wohnungsmarkt im gesamten Stadtgebiet angespannt sei – eine entsprechende Verordnung erlassen.
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