Vor Mandatserteilung

Haben Sie sich entschieden, unsere Kanzlei mit einer anwaltlichen Tätigkeit zu beauftragen, wird ein erster telefonischer oder persönlicher Gesprächstermin vereinbart. Unsere Mitarbeite-rinnen stehen Ihnen telefonisch hierzu innerhalb unserer Sprechzeiten zur Verfügung. Sollten wir einmal nicht sofort erreichbar sein können Sie uns auch gerne eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen oder uns eine kurze email zusenden. Wir werden dann schnellstmöglich, spätestens aber am folgenden Werktag Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

Zu dem ersten Gesprächstermin sollten Sie - sofern möglich - alle relevanten Unterlagen mit-bringen, d. h. zum Beispiel im Mietrecht stets den Mietvertrag, im WEG-Recht die Teilungserklä-rung sowie wesentliche Protokolle der ETV, im Immobilienrecht den notariellen Kaufvertrag usw. sowie den wesentlichen Schriftwechsel, der mit Ihren Fragen in Zusammenhang stehen könnte. Sie haben auch die Möglichkeit bereits vorab unseren Mandantenfragebogen ausfüllen und uns diesen im Termin vorlegen. Diesen können Sie unter der Rubrik „Formulare“ herunterladen, möglich ist selbstverständlich aber auch, dass Sie diesen vor Ort in unserer Kanzlei ausfüllen. Unser Mandantenfragebogen ist gleichzeitig auch ein Informationsblatt, in dem wir auf einige Besonderheiten vor Mandatserteilung hinweisen möchten. Sollten Sie hierzu Fragen haben stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen jederzeit zur Klärung zur Verfügung. Sofern Sie als privater Mandant rechtsschutzversichert sind benötigen wir auch Ihre Versicherungsscheinnummer.

Kosten der anwaltlichen Tätigkeit

Eine Beratung und/oder Vertretung durch einen Anwalt ist selbstverständlich immer mit Kosten verbunden. Wie sich diese Kosten berechnen und wie hoch sie ausfallen können, ist Mandanten in der Regel nicht bekannt und aufgrund der komplexen Rechtslage auch nicht immer einfach nachzuvollziehen. Deshalb klären wir mit Ihnen gerne bereits in unserem ersten Gespräch die Kostenfrage und die Höhe der voraussichtlich zu erwartenden Gebühren. Bitte beachten Sie, dass wir am Telefon keine verbindlichen Auskünfte zu Kosten geben können und solche daher auch grundsätzlich nicht telefonisch erteilen. Denn um die voraussichtlich entstehenden Kosten berechnen zu können, muss durch uns unbedingt eine Sichtung der kompletten Fallunterlagen erfolgen.

 
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